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Neckarbischofsheim
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Volksabstimmung in Baden-Württemberg
Wichtige Informationen zur Volksabstimmung
Wichtige Informationen zur Volksabstimmung „Stuttgart 21“in Neckarbischofsheim am 27. November 2011
Wahlzeit: 8.00 – 18.00 Uhr
Die Gemeinde ist in 4 Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 6. November 2011 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. In der folgenden Übersicht sind die Wahlräume nochmals aufgeführt.
Wahlbezirk |
Wahlraum |
01 Neckarbischofsheim - Stadt
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ehemaliges Rathaus
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02 Neckarbischofsheim - Stadt
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ehem. Landwirtschaftsschule
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03 Neckarbischofsheim
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Gemeinschaftshaus Helmhof, Kirchstr. 10 |
04 Neckarbischofsheim
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Kindergarten Untergimpern
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Sollte für Wahlberechtigte ein besonderer Grund einer evtl. Ausstellung eines Wahlscheines nach Dienstschluss vorliegen, wenden Sie sich bitte am Samstag, dem 26.11.2011, von 9.00 – 12.00 Uhr an Herrn Harry Hack, Tel. 0160/96255499 am Sonntag, dem 27.11.2011, von 8.00 – 15.00 Uhr an den Wahlbezirk 01 ehemaliges Rathaus, Hauptstr. 27.
Allgemeine Hinweise
Die Volksabstimmung in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 27. November 2011 statt.
Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Kündigung der S21-Finanzierungsverträge wurde am 28.9.2011 wie geplant mehrheitlich von Seiten der SPD, CDU und FDP abgelehnt. Nach der Abstimmung haben mehr als ein Drittel der Abgeordneten - wie von der Verfassung nach Artikel 60 Abs. 3 LV vorgesehen - das Referendum beantragt. Damit ist der Volksentscheid von der grün-roten Landesregierung formell auf den Weg gebracht worden. Die erste landesweite Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wird am 27. November 2011 durchgeführt.
Abgestimmt wird allerdings über den Landesanteil an der Projektfinanzierung von S21 in Höhe von 824 Millionen Euro - also nicht direkt über den Tiefbahnhof. Die 2,9 Milliarden Euro teure Neubaustrecke Wendlingen - Ulm wird bei der Volksabstimmung ausgeklammert. Die baden-württembergische Verfassung sieht dafür ein hohes Quorum vor. Landesweit müssten 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger - ein Drittel der Stimmberechtigten - an der Volksabstimmung teilnehmen und für das S21-Kündigungsgesetz mit "Ja" stimmen, damit das Gesetz angenommen ist.
Baden-Württemberg braucht im Streit um S21 ein klares Votum. Bitte machen Sie mit bei der Volksabstimmung und geben Sie am 27. November 2011 Ihre Stimme ab!
Der Text auf dem Stimmzettel lautet:
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Stimmzettel Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S21-Kündigungsgesetz) zu? Ja ( ) Nein ( ) |
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| Mit Ja stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. | Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. |
Sie haben 1 Stimme. Bitte in nur einen Kreis ein Kreuz (X) einsetzen. Den Stimmzettel dann bitte in den Abstimmungsumschlag einlegen. |
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