Kontakt
Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
Öffnungszeiten
Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Anmeldung bei der Meldebehörde
Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
In Neckarbischofsheim ist hierfür das das Bürgerbüro im Rathaus zuständig, wo die Bürgerinnen und Bürger ohnehin die meisten "normalen" Verwaltungsgänge erledigen können.
Team
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Verfahrensablauf
Zur Anmeldung ist das "persönliche Erscheinen" erforderlich, bitte bringen sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können.
Frist/Dauer
Anmeldefrist: spätestens 1 Woche nach Wohnungsbezug.
Kosten/Leistung
An- und Abmeldung bei den Meldebehörden sind gebührenfrei.